Abrechnung

  • Private Krankenversicherung
  • Beihilfe
  • Selbstzahler
  • Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren. Dieses Verfahren gilt für Personen, die innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz finden konnten.


Für das Kostenerstattungsverfahren sind von Ihnen vor Beginn der Therapie folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen:

  • Ein von Ihnen erstellter Antrag für „Kostenerstattungsverfahren für außervertragliche Psychotherapie“ über das Kostenerstattungsverfahren mit der Bitte um Bewilligung von 4 probatorische Sitzungen (Probesitzungen). 
  •  Eine von Ihnen erstellte Auflistung von Therapeuten, die derzeit keine freie Kapazität zu Verfügung haben.
  • Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt mit Empfehlung zur Psychotherapie mit Angabe der Erkrankung und Diagnoseschlüssel (ICD Code) .
  • Ebenso eine Notwendigkeitsbescheinigung von meiner Person.


Jeder Antrag wird Einzel überprüft. Aus diesem Grunde werde ich im Zeitraum der 4 probatorischen Sitzungen einen Erstbericht für den Gutachter vom medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) erstellen, der dann Therapiestunden befürworten wird. 

Gerne stehe ich Ihnen bei der Antragsstellung zur Seite.